Praktikum Ausbildungsschwerpunkt ÖWD

Berufspraktikum in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben

Das 6-wöchige Pflichtpraktikum im 2. und 3. Jg. soll vor allem der Lehrstellen- und Berufsfindung dienen. Es kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden.

So absolvieren die Schülerinnen und Schüler das Praktikum in Betrieben ihrer Interessen wie z.B. in Handelsbetrieben, bei Gärtnereien, Floristikbetrieben, Gastronomie, Raumausstattern, öffentlichen Betrieben wie Gemeinden, Ämtern und Landwirtschaftsbetrieben als auch in Sozialeinrichtungen.

Im 3. Jhg. besteht für die Schülerinnen und Schüler mit Interesse am Abschluss „Kindergartenhelfer*in“ die Verpflichtung ein 3 wöchiges Praktikum in Kindergärten zu absolvieren.

Unsere Schüler*innen in den Ausbildungsschwerpunkten ÖWD und SOZ erhalten nach ihrem Abschluss die Anrechnung zur/m Kindergartenhelfer*in.

Schülerin arbeitet an der Käsetheke
„Es freut mich sehr, dass das Praktikum für alle Schüler*innen auch heuer wieder sehr positiv verlaufen ist. Es hat bei allen dazu beigetragen herauszufinden, welchen Beruf sie erlernen oder ausüben möchten bzw. welche weitere Ausbildung dazu noch notwendig ist. Bei einigen Schülerinnen und Schülern hat sich bereits eine fixe, gut passende Lehrstelle ergeben.“
Ing. Margarete Almeder-Langmayr
Modulsprecherin ÖWD

Praktikum Ausbildungsschwerpunkt SOZ

Das 6-wöchige Pflichtpraktikum jeweils im 2. und 3. Jg. soll vor allem der Lehrstellen- und Berufsfindung dienen. Es kann auf mehrere Betriebe aufgeteilt werden.

Unsere Schülerinnen und Schüler können nach positiver Absolvierung im Ausbildungsschwerpunkt „Gesundheit und Soziale Berufe“ folgende Berufsbilder ausüben:

  • Facharbeiter*in der ländlichen Hauswirtschaft
  • Heimhilfe / Heimhelfer (Kooperationspartner Altenbetreuungsschule Petrinum Linz)
  • Kindergartenhelfer*in
  • Diplomierte/r Kindergesundheitstrainer*in (Kooperationspartner WIFI Linz)

Dafür absolvieren die Schülerinnen und Schüler ihr berufsbildendes Pflichtpraktikum in Betrieben und Institutionen ihrer Interessen wie z.B. Familienbetriebe mit Kindern und/oder älteren und pflegebedürftigen Personen; Mobile Dienste z.B. Caritas, Hilfswerk, Rotes Kreuz, … (teilstationär /stationär); Bezirksalten- und Pflegeheime sowie Institute für Betreuung und Begleitung von Menschen mit kognitiver und mehrfacher Beeinträchtigung.

Im 3. Jg. besteht die Möglichkeit für die Schülerinnen und Schüler mit Interesse am Abschluss „Kindergartenhelfer*in“ und Diplomierte/r Kindergesundheitstrainer/in ein 3-wöchiges Pflichtpraktikum in Kindergärten zu absolvieren.

Ist das bereits vorgeschriebene Pflichtpraktikumsstundenausmaß im sozialen Bereich für die Absolvierung der fertigen Berufsbilder – wie oben genannt - abgeschlossen, besteht weiters die Möglichkeit das Praktikum in Handelsbetrieben, bei Gärtnereien, Floristikbetrieben, Gastronomie, Raumausstattern, öffentlichen Betrieben wie Gemeinden, Ämtern und Landwirtschaftsbetrieben sowie Krankenanstalten zu absolvieren. So können auch in diesen Berufssparten wertvolle Einblicke und Erfahrungen gesammelt werden.

Anforderungen Berufspraktikum
Die Schüler*innen im Ausbildungsschwerpunkt "Gesundheit und Soziale Berufe" erhalten für die jeweiligen Praktika fertig vorbereitete Kompetenzkataloge, welche zeitgerecht im Unterricht sowie bei einem terminisierten Infoabend besprochen werden.

Modulsprecherin für SOZ: Dipl.-Päd. Karina Kreuzwieser

Sechs Schülerinnen stehen vor einem Auto vom Österreichischen Roten Kreuz.